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V3473-19 ·20. Dezember 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Die 30-Prozent-Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF setzt die Zuordnung zu einem einzigen Veranlagungszeitraum voraus

Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob die 30-Prozent-Minderung nach Art. 18.2 LIRPF auf die erste Zahlung eines Anreizsystems angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass die Minderung nicht anwendbar ist, da es sich nicht um offensichtlich unregelmäßige Einkünfte handelt und diese über verschiedene Jahre verteilt ausgezahlt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der Steuerermäßigung für Anreizsysteme ein, wenn die Zahlungen nicht innerhalb eines einzigen Steuerjahres erfolgen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-12-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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