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V3452-19 ·16. Dezember 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Hypothekarmit Darlehensverträge behalten die Befreiung, wenn der Darlehensnehmer eine Einheit gemäß Art. 45.I.A ist

Eine Kreditgenossenschaft erkundigt sich, ob Hypothekarmit Darlehensverträge von der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte (AJD) befreit sind, wenn der Darlehensnehmer eine gemeinnützige Einrichtung ist. Die DGT antwortet, dass die Befreiung weiterhin besteht, da sie objektiver Natur ist und sich auf das Geschäft bezieht, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige der Darlehensgeber ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Fortgeltung der objektiven Steuerbefreiung bei Hypothekarmit Darlehensverträgen, selbst wenn die steuerrechtliche Zuordnung des Darlehensnehmers als gemeinnützige Einheit die Steuerpflicht des Darlehensgebers nicht aufhebt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-12-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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