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V3451-20 ·27. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft unterliegen der Einkommensteuer als Arbeitslohn und nicht der MwSt

Ein Gesellschafter einer Baugesellschaft erkundigt sich, ob seine Dienstleistungen für das Unternehmen als wirtschaftliche Tätigkeit oder als Arbeit zu versteuern sind und ob sie der MwSt unterliegen. Die DGT stellt fest, dass es sich um Arbeitslohn handelt und keine MwSt anfällt, da keine eigenen Betriebsmittel organisiert werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Tätigkeit eines Gesellschafters als Arbeitslohn eingestuft wird, wenn keine eigenständige Organisation von Produktionsmitteln vorliegt, was die Steuerpflicht von der MwSt auf die Einkommensteuer verschiebt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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