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V3448-20 ·27. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übernahme von Gewerkschaftsbeiträgen durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtiges Arbeitsentgelt

Ein Arbeitnehmer fragt an, ob die Übernahme seiner Gewerkschaftsbeiträge durch das Unternehmen im Rahmen einer flexiblen Vergütung als steuerfreies Arbeitsentgelt gilt. Die DGT stellt klar, dass der Betrag – ob als Zahlungsvermittlung oder als Sachbezug – als Arbeitsentgelt zu erfassen ist und keine Steuerbefreiung vorsieht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Arbeitgeber müssen bei der Übernahme von Gewerkschaftsbeiträgen davon ausgehen, dass diese Beträge als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln sind und nicht unter die Steuerbefreiungen fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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