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V3448-15 ·11. November 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Europäischer Venture-Capital-Fonds (FCRE) ist bei Wohnsitz in Spanien Körperschaftssteuerpflichtiger

Es wird geklärt, ob ein europäischer Venture-Capital-Fonds (FCRE) der Körperschaftssteuer unterliegt und ob er das Sonderregime anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass er steuerpflichtig ist, wenn er seinen Sitz in Spanien hat, und das Sonderregime anwenden kann, sofern das Gesetz 22/2014 anwendbar ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Ansässigkeit und die Anwendbarkeit von Sonderregimen für grenzüberschreitende Venture-Capital-Fonds in Spanien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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