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V3440-20 ·27. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorsteuerabzug bei vermieteten Immobilien entfällt bei Änderung der wirtschaftlichen Zweckbestimmung

Eine Immobilienentwicklerin erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer für Immobilien, die zum Zweck der Sanierung und des Verkaufs erworben, aber derzeit vermietet sind. Die DGT stellt fest, dass die tatsächliche Vermietung eine Änderung der Zweckbestimmung auf einen anderen Wirtschaftszweig darstellt, was als Eigenverbrauch zu werten ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Vorsteuerabzug für Immobilienentwickler ein, wenn Objekte, die für den Verkauf vorgesehen sind, vorübergehend vermietet werden, da dies steuerrechtlich als Änderung der Zweckbestimmung gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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