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V3416-16 ·19. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Beteiligungs- und wirtschaftlichen Voraussetzungen

Eine natürliche Person mit einer Beteiligung von 15 % an einem Unternehmen erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen in eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Mindestbeteiligungsschwellen erfüllt sind und die Transaktion auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht, die nicht allein der Erlangung eines Steuervorteils dienen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht eine steuerbegünstigte Umstrukturierung von Unternehmen durch Sacheinlagen, sofern die wirtschaftliche Substanz der Transaktion nachweisbar ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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