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V3383-14 ·26. Dezember 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verlust aus dem Wegfall einer Beteiligung infolge eines Enteignungsverfahrens ist steuerlich abzugsfähig

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob der buchhalterische Verlust aus dem Wegfall einer Beteiligung an einer nicht ansässigen Gesellschaft, der durch ein Enteignungsverfahren mit Entstehung neuer Vermögenswerte verursacht wurde, steuerlich abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine Wertminderung, sondern um eine Veräußerung aufgrund eines Wesenswechsels des Vermögenswertes handelt. Daher findet die Beschränkung keine Anwendung, die den Abzug von Abschreibungen untersagt, wenn zuvor steuerbefreite Dividenden vereinnahmt wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei einer Enteignung, die zu einer Umwandlung des Vermögenswertes führt, die steuerliche Abzugsfähigkeit des Verlusts gewahrt bleibt und die Einschränkungen für Dividendenempfänger bei Wertminderungen nicht greifen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-12-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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