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V3371-16 ·18. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Auslandsentschädigungen können unter den Voraussetzungen des Art. 7 Buchst. p) LIRPF von der Einkommensteuer befreit sein

Die Anfrage klärt, ob die Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten auf das reguläre Gehalt oder auf die freiwillige Entschädigung für die Versetzung Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung sowohl für die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Arbeitsentgelte als auch für die spezifischen Versetzungszulagen gilt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Behandlung von Versetzungszulagen und stellt sicher, dass sowohl das reguläre Gehalt als auch spezifische Entschädigungen bei Auslandseinsätzen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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