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V3363-14 ·23. Dezember 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mietabzug möglich, wenn ein Loft als Hauptwohnsitz ausgestattet und genutzt wird

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Miete für ein Loft, das als Büro oder Wohnung genutzt werden kann, steuerlich absetzbar ist. Die DGT stellt klar, dass der Abzug gewährt werden kann, sofern das Objekt als Wohnung ausgestattet und tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird und die Voraussetzungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage sowie des Wohnsitzes erfüllt sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige, die gewerbliche Räumlichkeiten oder Lofts in Wohnraum umwandeln, können unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen von der Mietabzugsteuer profitieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-12-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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