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V3350-19 ·10. Dezember 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Finanzvermittlungsleistungen können bei aktiver Akquise von der MwSt. befreit sein

Eine Niederlassung eines britischen Unternehmens fragt an, ob ihre Dienstleistungen zur Kundenakquise für ein Unternehmen außerhalb der EU der MwSt. unterliegen oder als Vermittlungsleistung steuerbefreit sind. Die DGT stellt fest, dass der Dienst als in Spanien erbracht gilt (durch tatsächliche Nutzung), sofern es sich um eine aktive Vermittlung und nicht um eine bloße Informationsbereitstellung handelt. Die Leistung ist befreit, jedoch ist kein Vorsteuerabzug der getragenen Entgelte zulässig.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen bloßer Informationsvermittlung und aktiver Vermittlungstätigkeit im Finanzsektor sowie die steuerlichen Folgen für den Vorsteuerabzug bei Steuerbefreiungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-12-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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