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V3347-19 ·5. Dezember 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

IAJ: Alle von der Glücksspielorganisation erhaltenen Beträge, einschließlich Boni und Jackpots, sind steuerpflichtig

Eine maltesische Gesellschaft erkundigt sich nach der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Steuer auf Glücksspielaktivitäten (IAJ), insbesondere hinsichtlich der steuerpflichtigen Posten. Die DGT stellt klar, dass alle von der Glücksspielorganisation erhaltenen Beträge einzubeziehen sind, sowohl Einsätze mit Echtgeld als auch mit Boni. Die Gewinne (einschließlich Boni) sind hingegen als abzugsfähig anzusehen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bemessungsgrundlage der IAJ und stellt sicher, dass auch durch Bonusgelder generierte Umsätze der Besteuerung unterliegen, während Gewinnauszahlungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-12-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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