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V3336-16 ·15. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Animation und Ausflüge von den Kanarischen Inseln an Hotels auf dem Festland: Besteuerung am Ort des Empfängers

Ein kanarisches Unternehmen erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht für seine Animations- und Ausflugsleistungen für Hotels auf dem spanischen Festland. Die DGT stellt fest, dass der Ort der Leistung durch den Sitz des Empfängers bestimmt wird und der Leistungsempfänger als Steuerschuldner auftritt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Dienstleistungen von den Kanarischen Inseln an Hotels auf dem Festland erbringen, müssen die Umsatzsteuer am Ort des Empfängers abführen, da die Leistungsempfänger als Steuerschuldner gelten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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