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V3321-20 ·6. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Teilweiser Vorsteuerabzug bei Immobilienkauf möglich, wenn Wohnraum als Kanzlei genutzt wird

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Vorsteuer aus dem Kauf einer Immobilie abziehen kann, die teilweise für seine berufliche Tätigkeit genutzt werden soll. Die DGT stellt fest, dass es sich bei der Immobilie um ein Investitionsgut handelt und daher ein teilweiser Abzug entsprechend dem Grad der beruflichen Nutzung möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Ermöglicht die steuerliche Absetzbarkeit der Vorsteuer für Immobilien, die sowohl privat als auch beruflich genutzt werden, sofern der Nutzungsgrad nachgewiesen werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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