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V3320-20 ·6. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bau von Eigenheimen ohne Verkaufsabsicht

Ein Architekt erkundigt sich, ob beim Bau eines Wohnhauses für den Eigenbedarf der Mechanismus der Steuerschuldnerschaftsumkehr anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass der Bauherr mangels Verkaufs-, Überlassungs- oder Zuweisungsabsicht für diese Operation nicht die Eigenschaft eines Unternehmers oder Freiberuflers erlangt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Bauherren, die ausschließlich für den Eigenbedarf bauen, nicht unter die Regelungen der Steuerschuldnerschaftsumkehr fallen, da die unternehmerische Tätigkeit fehlt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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