Zum Inhalt springen
V3309-20 ·6. November 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros, wenn kanarische Reiseveranstalter nicht der MwSt. unterliegen

Ein Einzelreisebüro erkundigt sich, ob es Rechnungen gemäß der vierten Zusatzbestimmung der Rechnungsstellungsvorschrift für Dienstleistungen kanarischer Reiseveranstalter ausstellen darf. Die DGT stellt klar, dass eine Inanspruchnahme dieses Abrechnungsmodus nicht möglich ist, da die Dienstleistungen kanarischer Reiseveranstalter nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros ein, da die Nichtunterwerfung unter die MwSt. durch den kanarischen Reiseveranstalter die Anwendung des speziellen Abrechnungsverfahrens ausschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-11-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt