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V3300-15 ·26. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Übertragung eines Fahrzeugs mit Touristenkennzeichen unterliegt der Grunderwerbsteuer (ITPAJD), sofern keine Umsatzsteuer anfällt

Es wurde angefragt, ob der Verkauf eines Fahrzeugs mit Touristenkennzeichen aufgrund seines vorübergehenden Einfuhrstatus von der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass dieser Status zwar von den Einfuhrzöllen befreit, jedoch nicht von der Grunderwerbsteuer entbindet.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerliche Behandlung bei der vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen differenziert zu betrachten ist: Während Zölle entfallen können, bleibt die Steuerpflicht bei der Übertragung des Eigentums bestehen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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