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V3297-17 ·27. Dezember 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Berufsverbände: Beiträge sind bei Pflichtmitgliedschaft steuerlich absetzbar (Limit 500 €)

Es wird die Abziehbarkeit von Beiträgen zu Berufsverbänden in der Einkommensteuer (IRPF) geprüft. Die DGT stellt klar: Als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind sie nur abziehbar, wenn die Mitgliedschaft verpflichtend ist, sie wesentlichen Zwecken dient und der Betrag auf 500 Euro pro Jahr begrenzt ist. Bei Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit müssen sie unmittelbar mit der Erzielung von Einnahmen verknüpft sein.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige müssen zwischen der Einstufung als Arbeitnehmer und Selbstständiger unterscheiden, um die Abziehbarkeit ihrer Verbandsbeiträge korrekt geltend zu machen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-12-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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