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V3293-19 ·28. November 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einapportierung eines Anzahlungsvertrags durch eine reine Holding unter Umständen nicht umsatzsteuerpflichtig

Eine Holding-Muttergesellschaft in Luxemburg beabsichtigt, einen Anzahlungsvertrag (Arras) als Sacheinlage in das Stammkapital ihrer spanischen Tochtergesellschaft einzubringen. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt fest, dass die reine Holding, da sie nicht in die Geschäftsführung ihrer Beteiligten eingreift, nicht als Unternehmerin agiert und die Transaktion somit nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Status reiner Holdinggesellschaften im Umsatzsteuerrecht und stellt klar, dass die bloße Verwaltung von Beteiligungen ohne geschäftliche Tätigkeit nicht zur Steuerpflicht führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-11-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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