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V3292-23 ·26. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermittlung von Ferienunterkünften unterliegt 21 % MwSt. und entbindet von der Abgabe des Modells 179

Ein Unternehmen, das Ferienvermietungen für Eigentümer verwaltet, erkundigte sich nach der Umsatzsteuerpflicht, der IAE-Klassifizierung und der Pflicht zur Einreichung des Modells 179. Die Finanzbehörde stellte fest, dass die Vermittlungstätigkeit der Umsatzsteuer in Höhe von 21 % unterliegt und das Unternehmen nicht zur Einreichung des Modells 179 verpflichtet ist, sofern es als Vermittler oder Plattform agiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Bereich der Ferienvermietung müssen die Vermittlungsleistungen mit dem Regelsatz von 21 % versteuern, sind jedoch bei einer reinen Vermittlerrolle von der Meldepflicht nach Modell 179 befreit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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