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V3285-14 ·9. Dezember 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung der CSR eines Unternehmens sind keine Kooperationsverträge zwischen Unternehmen

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob Dienstleistungen, die einer Stiftung zur Umsetzung der unternehmerischen Sozialverantwortung (CSR) erbracht werden, als abzugsfähige Kooperationsverträge zwischen Unternehmen gelten können. Die DGT stellt fest, dass eine solche Unterstützung nicht als Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen qualifiziert, wenn die Hilfe darauf abzielt, die eigenen Aktivitäten des Unternehmens zu fördern, statt den satzungsgemäßen Zweck der Stiftung zu unterstützen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von CSR-Maßnahmen ein, wenn diese primär dem unternehmerischen Eigeninteresse dienen und nicht dem gemeinnützigen Zweck der empfangenden Stiftung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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