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V3271-23 ·19. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beiträge zum Sonderabkommen der Sozialversicherung sind als Bareinkommen und abzugsfähige Aufwendungen zu behandeln

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob der Betrag, den sein ehemaliges Unternehmen zur Zahlung der Beiträge für ein Sonderabkommen mit der Sozialversicherung überweist, steuerlich abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass der erhaltene Betrag als Bareinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit gilt, die gezahlten Beiträge jedoch als abzugsfähige Aufwendungen anzusetzen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Erstattungen für Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen von Sonderabkommen und unterscheidet zwischen der steuerpflichtigen Einnahme und der Abzugsfähigkeit der entsprechenden Ausgaben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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