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V3262-18 ·26. Dezember 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übermäßige Zuteilung eines teilbaren Vermögensgegenstandes unterliegt der Grunderwerbsteuer, sofern das Ungleichgewicht vermeidbar ist

Eine Erbin erkundigt sich, ob der Ausgleichszahlung an ihre Schwester, die aufgrund einer übermäßigen Zuteilung von Vermögenswerten geleistet werden muss, die Grunderwerbsteuer (ITPAJD) unterliegt. Die DGT stellt klar: Ist der Überschuss aufgrund der Unteilbarkeit des Vermögensbündels unvermeidbar, fällt lediglich die Erbschaftsteuer an. Könnte der Überschuss jedoch durch andere Zuteilungen vermieden werden, gilt er als entgeltliche Übertragung und unterliegt der Grunderwerbsteuer.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen bei der Erbteilung hängt entscheidend davon ab, ob die ungleiche Verteilung der Vermögenswerte technisch notwendig oder vermeidbar ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-12-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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