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V3251-15 ·23. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis begründen keine automatische steuerliche Ansässigkeit in Spanien

Der Anfragende möchte wissen, ob die Anmeldung beim Wohnsitzregister (Empadronamiento) in einer spanischen Gemeinde automatisch zur steuerlichen Ansässigkeit führt. Die DGT stellt klar, dass die steuerliche Ansässigkeit von der Erfüllung der Kriterien des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) abhängt und nicht allein durch die administrative Registrierung bestimmt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht, dass die steuerliche Ansässigkeit eine materielle Prüfung der Lebensumstände erfordert und nicht allein durch formale Verwaltungsakten wie die Anmeldung beim Wohnsitzregister festgestellt werden kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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