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V3249-20 ·30. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermittlungsleistungen für Mietverhältnisse im fremden Namen unterliegen dem MwSt-Satz von 21 %

Ein Apartmentmanagement-Unternehmen erkundigt sich nach dem Vorgehen, wenn Eigentümer sich weigern, Rechnungen mit MwSt. und Einkommensteuerabzug (IRPF) auszustellen. Die DGT stellt klar, dass die Vermittlung im Namen Dritter der Mehrwertsteuer unterliegt und ein IRPF-Einbehalt durch den Verwalter nicht zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Vermittlungsleistungen als steuerpflichtige Dienstleistungen gelten und die steuerliche Verantwortung der Verwalter bei der Rechnungsstellung präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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