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V3221-23 ·12. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Feststellung einer Flächenüberschreitung unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer oder der Steuer auf Urkunden, sofern nur Maße korrigiert werden

Es wurde angefragt, ob die Urkunde über die Feststellung einer Flächenüberschreitung eines Grundstücks der Grunderwerbsteuer (ITP) oder der Steuer auf Urkunden (AJD) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass keine dieser Steuerarten anfällt, wenn die Flächendifferenz lediglich eine rein numerische Korrektur der bereits bestehenden Grundstücksgrenzen darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass rein administrative Korrekturen von Flächenmaßen ohne tatsächliche Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der räumlichen Ausdehnung keine steuerpflichtigen Übertragungen darstellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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