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V3217-16 ·11. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug für audiovisuelle Produktionen auf den Kanarischen Inseln gilt nicht als regionale Betriebshilfe

Ein kanarisches Produktionsunternehmen erkundigt sich, ob der Abzug für Investitionen in Filmproduktionen (Art. 36.2 LIS) eine regionale Betriebshilfe darstellt und welche Personalkosten sowie sonstigen Ausgaben für die Bemessungsgrundlage des Abzugs herangezogen werden können. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine Betriebshilfe handelt, und präzisiert die Definitionen für kreatives Personal sowie abzugsfähige Kosten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Filmproduzenten auf den Kanarischen Inseln, indem sie bestätigt, dass steuerliche Anreize für Investitionen nicht als reglementierte Betriebshilfen eingestuft werden, was die Anwendung des Abzugs erleichtert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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