Zum Inhalt springen
V3192-15 ·21. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Art. 95 bis LIRPF findet keine Anwendung, wenn das letzte Steuerjahr 2014 war

Der Anfragende erkundigt sich, ob die neue Regelung zu Veräußerungsgewinnen bei Wohnsitzwechsel auch Personen betrifft, die ihren Wohnsitz im Jahr 2015 aufgeben. Die DGT stellt klar, dass die Regelung mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist und somit nur Anwendung findet, wenn der letzte zu deklarierende Steuerzeitraum das Jahr 2015 oder ein späteres Jahr ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Regelung wirkt nicht rückwirkend auf Personen, deren letztes Steuerjahr vor dem Inkrafttreten der Neuregelung im Jahr 2015 lag.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt