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V3186-23 ·11. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Korrektur der Einkommensteuererklärung 2021 zur Anwendung des Abzugs für Energieeffizienz möglich

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie durch eine Korrektur ihrer Einkommensteuererklärung (IRPF) für das Jahr 2021 den Abzug für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in ihrem Hauptwohnsitz geltend machen kann. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass eine Regulierung der Situation durch eine Korrektur der Selbstveranlagung möglich ist, sofern die Voraussetzungen für die neuen Abzüge erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Ermöglicht Steuerpflichtigen die nachträgliche steuerliche Berücksichtigung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch Korrektur bereits eingereichter Steuererklärungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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