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V3162-14 ·26. November 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit ohne Nachweis einer nicht ansässigen Einheit

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob er nach einem Aufenthalt in Italien die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da nicht nachgewiesen wurde, dass die Arbeiten für ein nicht ansässiges Unternehmen erbracht wurden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, müssen strikt nachweisen, dass die Tätigkeit für eine nicht in Spanien ansässige Einheit erfolgt, um die Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte in Anspruch nehmen zu können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-11-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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