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V3152-20 ·22. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nießbraucher müssen Mieteinnahmen und die Zurechnung von Immobilienerträgen versteuern

Es wird geklärt, ob Mieterträge und die Zurechnung von Immobilienerträgen dem bloßen Eigentümer oder dem Nießbraucher zuzurechnen sind. Die DGT stellt fest, dass beide Konzepte dem Nießbraucher zuzurechnen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerliche Last für Mieteinnahmen und die fiktiven Immobilienerträge beim Nießbraucher liegt, nicht beim bloßen Eigentümer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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