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V3152-19 ·13. November 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermittlung von Finanzprodukten von der MwSt befreit, sofern sie den direkten oder indirekten Vertragsschluss ermöglicht

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine Dienstleistungen zur Kundenakquise für Finanzprodukte sowie die Leistungen seiner Niederlassung in Peru von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt fest, dass Vermittlungstätigkeiten befreit sind, wenn sie den Vertragsschluss ermöglichen; die Leistungen der Niederlassung könnten jedoch außerhalb des Anwendungsbereichs der Steuer liegen, wenn sie keine eigenständigen wirtschaftlichen Risiken trägt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung bei Vermittlungstätigkeiten im Finanzsektor und grenzt die steuerliche Relevanz von Auslandsniederlassungen anhand des wirtschaftlichen Risikos ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-11-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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