Zum Inhalt springen
V3144-20 ·20. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug von Anwalts- und Prozesskosten bei Scheidung als Veräußerungsverluste in der Einkommensteuer

Es wurde angefragt, ob die im Zuge einer Scheidung anfallenden Kosten für Anwälte und Prozessbevollmächtigte als Veräußerungsverluste in der Einkommensteuer (IRPF) geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass diese Ausgaben als Konsumausgaben gelten und nicht steuerlich abzugsfähig sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige können die Kosten für die rechtliche Vertretung im Rahmen einer Scheidung nicht zur Minderung ihres steuerpflichtigen Einkommens durch Veräußerungsverluste nutzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt