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V3141-15 ·19. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Exemption for the transfer of holdings applicable if minimum capital percentage is met

Eine Risikokapitalgesellschaft erkundigte sich, ob sie die Befreiung gemäß Artikel 21 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) bei der Übertragung einer Beteiligung von 8,37 % in Anspruch nehmen kann, ohne dass die Bewertungseinschränkung des Sonderregimes greift. Die DGT antwortete, dass die Befreiung anwendbar ist, da die Beteiligungshöhe die Anforderungen erfüllt und die Sonderregel zur Beschränkung keine Anwendung findet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung bei Beteiligungstransfers, sofern die prozentualen Mindestanforderungen erfüllt sind, ohne dass die restriktiven Bewertungsregeln des Sonderregimes die Befreiung verhindern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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