Zum Inhalt springen
V3133-17 ·4. Dezember 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Pflicht zum IRPF-Einbehalt bei Zahlungen durch Privatpersonen ohne wirtschaftliche Tätigkeit

Ein Anfragender, der keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, erkundigt sich, ob er bei der Begleichung einer Rechnung eines im Rahmen eines TRADE-Vertrags beschäftigten Selbstständigen IRPF-Quellensteuer einbehalten muss. Die DGT stellt klar, dass der Anfragende aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Tätigkeit nicht zur Quellensteuer verpflichtet ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Pflicht zum Einbehalt der Einkommensteuer (IRPF) an die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gebunden ist, was Privatpersonen bei Zahlungen an Selbstständige entlastet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt