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V3132-20 ·20. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung von RETA-Beiträgen aufgrund von COVID-19-Maßnahmen stellt weder Einkommen noch abzugsfähigen Aufwand in der Einkommensteuer dar

Es wurde angefragt, ob die aufgrund der COVID-19-Regelungen gewährte Befreiung von den Beiträgen zum RETA als Einkommen zu versteuern oder als Aufwand abzuziehen ist. Die DGT stellt klar, dass dies keine Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF) hat, da es sich nicht um einen Zufluss von Einkommen handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Keine steuerliche Relevanz für die Einkommensteuer der betroffenen Selbstständigen, da die Beitragsbefreiung keinen steuerpflichtigen Ertrag darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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