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V3130-20 ·20. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Durch COVID-19-Maßnahmen befreite RETA-Beiträge sind weder Einkommen der Einkommensteuer noch abzugsfähige Betriebsausgaben

Ein geschäftsführender Gesellschafter erkundigt sich, ob die aufgrund außergewöhnlicher Maßnahmen erfolgte Befreiung von seinen Sozialversicherungsbeiträgen als Selbstständiger in seiner Einkommensteuer (IRPF) zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge weder Einkommen noch Betriebsausgaben darstellen, da keine Beitragsverpflichtung besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen keine steuerliche Relevanz im Sinne von steuerpflichtigen Einkünften oder abzugsfähigen Aufwendungen hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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