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V3130-16 ·5. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Leistungen aus ausländischen Pensionsplänen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu behandeln

Ein Rentner erkundigt sich nach der Besteuerung von Leistungen aus einem ausländischen Pensionsplan, in den sein Unternehmen während einer Entsendung eingezahlt hat. Die DGT stellt klar, dass, da es sich nicht um einen nach spanischem Recht oder der Richtlinie 2003/41/EG regulierten Plan handelt, nicht die spezifische Behandlung des Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) für Pensionspläne Anwendung findet, sondern die allgemeine Einstufung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass ausländische Vorsorgeleistungen ohne entsprechende EU-Regulierung oder nationale Anerkennung steuerlich nicht als Rentenleistungen im Sinne der Sonderregeln für Pensionspläne gelten, sondern dem allgemeinen Steuerregime für Erwerbseinkommen unterliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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