Zum Inhalt springen
V3118-23 ·1. Dezember 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reisekostenerstattung für Zeugen in Strafverfahren ist nicht einkommensteuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Erstattung von Reisekosten, die nach einer Zeugenaussage in einem Strafverfahren gezahlt wurde, der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass kein Einkommen vorliegt, da es sich um eine Erstattung von Auslagen handelt, die im Namen eines Dritten getätigt wurden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass reine Auslagenersatzleistungen für Zeugen keine steuerpflichtigen Einkünfte darstellen, da sie lediglich den Ersatz tatsächlicher Kosten ohne Vermögenszuwachs bedeuten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-12-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt