Zum Inhalt springen
V3116-21 ·14. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei IT-Dienstleistungen und steuerliche Behandlung von EU-Erwerben und Importen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung des Erwerbs von Online-Software, deren Wartung sowie von IT-Hardware aus der EU und Drittstaaten. Die DGT stellt klar, dass digitale Dienstleistungen nach dem Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) zu versteuern sind und Waren je nach Herkunft entweder als innergemeinschaftliche Erwerbe oder als Importe zu behandeln sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei digitalen Dienstleistungen und die korrekte Klassifizierung von Warenbewegungen aus der EU und Drittländern zur Vermeidung von Fehlern bei der Umsatzsteuererklärung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt