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V3110-14 ·18. November 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reverse-Charge-Verfahren bei kulturellen Dienstleistungen durch nicht ansässige Unternehmen hängt vom Unternehmerstatus des Empfängers ab

Eine Gemeinde erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht und der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei der Beauftragung eines portugiesischen Unternehmens mit kulturellen Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens davon abhängt, ob die Gemeinde als Unternehmer oder Freiberufler agiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Kulturbereich erfordert eine genaue Prüfung des Status des Leistungsempfängers (Unternehmer vs. nicht-unternehmerische öffentliche Stelle).

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-11-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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