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V3097-18 ·29. November 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung für Auslandstätigkeiten gilt nicht für Arbeitslosengeld

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob die Befreiung für Auslandsreisen auf sein Arbeitslosengeld anwendbar ist und wie die anteilige Aufteilung zu berechnen ist. Die DGT stellt klar, dass Arbeitslosengeld nicht von der Befreiung umfasst ist, und erläutert das Berechnungsverfahren für die übrigen Vergütungen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten strikt auf Arbeitsentgelt begrenzt ist und keine Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld einschließt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-11-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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