Zum Inhalt springen
V3079-20 ·14. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemeinsames Sorgerecht: Kinderfreibetrag wird anteilig berechnet, keine steuerliche Behandlung als Unterhaltsleistungen

Es wird geprüft, ob bei einem gemeinsamen Sorgerecht mit gemeinsamen Ausgaben die steuerliche Behandlung als Unterhaltsrenten angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile Anspruch auf den anteilig berechneten Kinderfreibetrag haben, was die Anwendung der Sonderregelungen der Artikel 64 und 75 LIRPF ausschließt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei gemeinsamem Sorgerecht die anteilige Verteilung der Kinderfreibeträge Vorrang vor der steuerlichen Behandlung als Unterhaltsleistungen hat, was die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen in diesem Kontext einschränkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt