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V3075-17 ·23. November 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Befreiung für Auslandsarbeit oder Überstundenregelung für den Angestellten anwendbar

Eine in Spanien ansässige Tennisspielerin erkundigt sich, ob ihr Trainer Befreiungen für Tätigkeiten bei internationalen Turnieren in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass weder die Befreiung nach Artikel 7 Buchstabe p) noch die Regelung für Überstunden (régimen de excesos) anwendbar sind, wenngleich die Verpflegungs- und Übernachtungskosten von der Steuer befreit werden können.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerlichen Vergünstigungen für Trainer internationaler Sportler in Spanien ein und stellt klar, dass nur spezifische Spesenpauschalen steuerfrei bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-11-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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