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V3067-19 ·31. Oktober 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schenkungen mortis causa unterliegen der Erbschaftsteuer, nicht der Schenkungsteuer

Es wird die steuerliche Behandlung einer Schenkung angefragt, die im Zeitpunkt des Todes der Schenkerin erfolgen soll. Die DGT stellt klar, dass diese Vorgänge als Erbgänge zu werten sind und der Erbschaftsteuer unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Einordnung von Schenkungen, die erst mit dem Tod wirksam werden, wird eindeutig der Erbschaftsteuer statt der Schenkungsteuer zugeordnet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-10-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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