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V3065-15 ·13. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung von Art. 95 bis LIRPF, wenn das letzte Steuerresidenzjahr 2014 war

Der Anfragende möchte wissen, ob das neue Regime für Veräußerungsgewinne bei Wohnsitzwechsel auf ihn anwendbar ist, wenn sein letztes Jahr des Wohnsitzes in Spanien 2014 war. Die DGT stellt fest, dass der Artikel, der am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, auf seinen Fall keine Anwendung findet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Anfragende bleibt bei den alten steuerlichen Regelungen für Veräußerungsgewinne beim Wohnsitzwechsel, da die Neuregelung erst ab dem Steuerjahr 2015 gilt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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