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V3052-23 ·23. November 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kauf einer Technologieplattform von einem französischen Unternehmen unterliegt der Umsatzsteuer mittels Reverse-Charge-Verfahren

Ein Unternehmen erkundigte sich nach der Umsatzsteuerpflicht beim Kauf einer elektronischen Plattform von einer französischen Gesellschaft zum Verkauf von Produkten in Frankreich. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine steuerpflichtige Dienstleistung nach spanischem Umsatzsteuerrecht handelt und der Käufer das Reverse-Charge-Verfahren anwenden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU, wodurch die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-11-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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