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V3050-15 ·13. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung von Geschäftsbereichen und Fusionen können unter bestimmten Voraussetzungen dem Sonderregime der Körperschaftsteuer unterliegen und sind von der MwSt. befreit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung seines Vermietungsgeschäfts in eine Gesellschaft sowie die anschließende Fusion zweier Gesellschaften das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen können, unter der Nichtunterwerfung unter die MwSt. und die Grunderwerbsteuer (IIVTNU) stehen sowie die Neutralität bei der Einkommensteuer (IRPF) wahren. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern eine autonome wirtschaftliche Einheit mit eigenen Mitteln eingebracht wird und sachliche wirtschaftliche Gründe vorliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung steuerlicher Sonderregime bei Umstrukturierungen, sofern die Einbringung einer eigenständigen wirtschaftlichen Einheit mit eigenen Betriebsmitteln erfolgt und die Transaktion durch legitime wirtschaftliche Beweggründe gerechtfertigt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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