Zum Inhalt springen
V3046-21 ·7. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen zur Verwaltung elektronischer Rezepte müssen bei der Umsatzsteuer-Pro-rata-Berechnung berücksichtigt werden

Eine Berufskammer erkundigte sich, ob die an Apotheken in Rechnung gestellten Support- und Verwaltungsleistungen für elektronische Rezepte bei der Berechnung der Umsatzsteuer-Pro-rata einzubeziehen sind. Die DGT stellt fest, dass diese als steuerpflichtige und nicht von der Steuer befreite Umsätze gelten und daher sowohl im Zähler als auch im Nenner der Pro-rata-Berechnung zu berücksichtigen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch von der Steuer befreite Leistungen erbringen, müssen sicherstellen, dass Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Rezeptverwaltung korrekt in die Berechnung des Vorsteuerabzugs einfließen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt