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V3041-15 ·9. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kulturdienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen können in Spanien der MwSt. unterliegen

Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht für Musik-, Theater- und Tanzdienstleistungen, die für ein Festival beauftragt werden. Die DGT stellt klar, dass diese Dienstleistungen in Spanien der Steuer unterliegen, sofern der Empfänger ein Unternehmer mit Sitz im Inland ist, unabhängig vom Wohnsitz des Dienstleisters.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass der Status einer gemeinnützigen Organisation die Umsatzsteuerpflicht bei Dienstleistungen nicht ausschließt, wenn der Empfänger als Unternehmer im Inland agiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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